AGB
AGB für Leihartikel
Nachfolgende Bedingungen sind integrierter Bestandteil des gegenständigen Leihvertrages
- Der Mieter trägt die volle Verantwortung für das Leihobjekt.
- Der Mieter der Leihgeräte haftet für deren rechtzeitige und ordnungsgemäße Rückgabe.
- Beim Verleihvorgang kann freiwillig ein Risikobeitrag von 10% der Mietsumme aufgerechnet werden. Damit übernimmt der Vermieter das Bruch- und Diebstahlrisiko zu 100%.
- Möchte der Mieter vom Risikobeitrag keinen Gebrauch machen, wird er aufgefordert dies auf seinem Verleihformular ausdrücklich zu unterzeichnen. Damit ist die gemietete Ausrüstung nicht mehr gegen Bruch und Diebstahl abgesichert.
- Bei Onlinebuchung ist der Risikobeitrag im "Sorglospaket" enthalten.
- Stornierungsbedingungen: Bei Stornierung Ihrer Onlinebuchung bis 4 Tage vor Leihbeginn behalten wir uns eine Bearbeitungsgebühr von 10% vor. Spätere Stornierung wird nicht erstattet. Bei Wahl des „Sorglospaketes“ bei der Buchung ist eine gratis Stornierung jederzeit möglich.
- Im Falle von Diebstahl des Leihobjekts muss der Kunde bei der Polizei Anzeige erstatten und einen schriftlichen Nachweis erbringen.
- Im Falle von Verlust des Leihobjekts ohne Versicherung durch Diebstahl oder Totalschaden wird dem Mieter der Marktwert des Leihobjekts in Rechnung gestellt.
- Bei Beschädigung des Materials ohne Versicherung wird die Reparatur laut gültiger Preisliste dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Der Umtausch des Leihobjekts während der Vertragsdauer gegen gleichwertige Artikel ist jederzeit möglich. Auch der Tausch gegen Artikel höherer Kategorien ist gegen Aufpreis jederzeit möglich.
- Das Leihmaterial muss für jeden ausgeliehenen Tag bis zur Rückgabe bezahlt werden, spätester Rückgabetermin ist 9.00 Uhr des darauffolgenden Tages.
- Im Falle, dass das geliehene Material, aus welchen Gründen auch immer, nicht ordnungsgemäß zurückgebracht wird, so wird seitens des Vermieters nach Ablauf von 30 Tagen automatisch Anzeige wegen Diebstahl gegen den Mieter erstattet.
- Für die Montage, die Reparatur und die Einstellung einer Skibindung ist ein regulärer Mietvertrag erforderlich. Mit ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit der fachgerechten Bindungseinstellung laut Anweisungen des Herstellers einverstanden und akzeptieren das Reglement sowie die Leihbedingungen.
- Alle Leihgeräte werden von uns fachmännisch eingestellt. Der Vermieter übernimmt für trotzdem auftretende Verletzungen keine Haftung.
- Der Abschluss eines Mietvertrages ist nur mit einem Personalausweis möglich.
- Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist Viechtach.
Wir bitten um eine angemessene Behandlung des Materials, danken für das Vertrauen und wünschen einen angenehmen Aufenthalt.
Ihr Sport Raith Team